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Neben den Erstinvestitionen fordert eine Immobilie auch laufend
ihren Tribut. Die so genannten Bewirtschaftungskosten (s.a. dort) wie z. B.
Grundsteuer, Versicherungen, Energie, Instandhaltung u.s.w. fallen an. Bei
Eigentumswohnungen werden diese i. d. R. über das so genannte Hausgeld, das als
Instandhaltungsrücklage angesammelt wird, umgelegt. Beim eigenen Haus werden
diese Kosten in der Kalkulation oft vernachlässigt.
Ein Ansatz durchschnittlicher Zeitabstände bis zur Modernisierung
verschiedener Bauteile soll dies verdeutlichen:
Nach 5 bis 15 Jahren
- Tapeten
und Anstriche innen
-
Fußbodenbeläge
aus Textilien
-
Elektro-Warmwasserbereiter
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Außenanstriche
an Fassaden, Fenstern und Außentüren
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Dacheindeckungen
bei Flachdächern
Nach 15 bis 30 Jahren
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Dachrinnen
und Fassrohre aus Zinkblech
-
Dachanschlüsse
aus Zinkblech
-
Plattenbekleidungen
außen
-
Außenverglasungen
-
Kunststoffbodenbeläge
innen
-
Abdichtungen
von Außenbauteilen mit Fugenmassen
-
Heizkessel
und Heizthermen
-
Stahl-Heizradiatoren
- Elektronische
Regeleinrichtungen
- Die
Bauteile der ersten Erneuerungsgruppe zum zweiten Mal
Nach 30 bis 50 Jahren
- Dacheindeckungen
und Dachanschlüsse
- Kaminköpfe
über Dach
- Fenster
und Außentüren
- Außenwandputz
und Außenbekleidungen
- Teile
des Wand und Deckenputzes innen
- Fliesen
und Plattenbodenbeläge innen
- Sanitärleitungsnetz
für Bäder und Küchen
- Elektroinstallationsnetz
mit Dosen und Schaltern
- Heizungsrohrnetz
- Die
Bauteile der ersten Erneuerungsgruppe zum dritten Mal
- Die
Bauteile der zweiten Erneuerungsgruppe zum zweiten Mal
(Quelle: Haufe, Grundstücks- und Gebäudewertermittlung)
Allein durch das Vorhandensein der Immobilie fallen also laufende
Kosten an, was sie von den meisten anderen Anlageformen unterscheidet. Die
Darlehensgeber setzen hier sehr unterschiedliche Größen an, um diese Kosten zu
berücksichtigen – bei Eigenheimen oft auch gar keine. Man sollte aus eigenem
Interesse sein Budget überprüfen, ob genug Mittel für diese Kosten vorhanden sind
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