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Ein Blick auf mögliche negative Szenarien sollte immer
Gegenstand der Planung einer Immobilienfinanzierung sein. Die weit
über 90.000 Zwangsversteigerungstermine im Jahr 2003 (s. a.
Besicherung von Darlehen) zeigen, dass das deutlich, dass nicht alle
Planungen sich auch bewahrheiten. Wenn man solche (Not-)Fälle
betrachtet, erkennt man häufig ähnliche Verläufe.
Zunächst werden Einkommensengpässe notdürftig
überbrückt und ausgesessen; man rechnet damit, mit
zukünftigen Zahlungen die Lücken wieder zu kitten; manchmal
werden weitere Kredite aufgenommen und so schließt man Lücken
mit neuen Löchern – bis nichts mehr geht.
Man erkennt später in den Grundbüchern dann die erste
kleine Grundschuld für den Lückenkredit, dann die erste
Zwanghypothek vom Handwerker, der sein Geld nicht erhalten hat oder
auch vom Rechtsanwalt, zu dem man in der Not noch gegangen ist
(nachdem die Gläubiger mit Zwangsversteigerung gedroht haben).
Dies alles weist überdeutlich darauf hin, dass man zwei
Handlungsalternativen immer in Betracht ziehen sollte.
· Bei
allen Engpässen bereits im Vorfeld aktiv auf die Darlehensgeber
zugehen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Ein informierter
Geschäftspartner wird verständiger auf Probleme eingehen
können, als einer, der seinen Vertrag leichtfertig nicht erfüllt
sieht.
· Auch
den Fall vorsehen, dass das Eigenheim wirtschaftlich nicht zu halten
ist und aktiv den Verkauf betreiben – er wird in aller Regel
bessere Ergebnisse hinterlassen, als die Zwangsverwertung.
Es empfiehlt sich, dass sich künftige Darlehensnehmer vorher
auf diese Situation einrichten und sich nach Möglichkeit auch
auf diese Handlungsweise vorbereiten.
Zu beachten ist, dass
bei Verkauf der Immobilie für ein Darlehen, bei dem noch für
eine längere Zeit die Zinsen festgeschrieben sind,
Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig anfallen.
Bei Zwangsversteigerungen ist dies nicht der Fall. Die meisten
Darlehensgeber sind auf dem Verhandlungswege allerdings vernünftigen
Ansätzen zugänglich.
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