Krisenfall

Verhalten im Krisenfall

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Ein Blick auf mögliche negative Szenarien sollte immer Gegenstand der Planung einer Immobilienfinanzierung sein. Die weit über 90.000 Zwangsversteigerungstermine im Jahr 2003 (s. a. Besicherung von Darlehen) zeigen, dass das deutlich, dass nicht alle Planungen sich auch bewahrheiten. Wenn man solche (Not-)Fälle betrachtet, erkennt man häufig ähnliche Verläufe. Zunächst werden Einkommensengpässe notdürftig überbrückt und ausgesessen; man rechnet damit, mit zukünftigen Zahlungen die Lücken wieder zu kitten; manchmal werden weitere Kredite aufgenommen und so schließt man Lücken mit neuen Löchern – bis nichts mehr geht.

Man erkennt später in den Grundbüchern dann die erste kleine Grundschuld für den Lückenkredit, dann die erste Zwanghypothek vom Handwerker, der sein Geld nicht erhalten hat oder auch vom Rechtsanwalt, zu dem man in der Not noch gegangen ist (nachdem die Gläubiger mit Zwangsversteigerung gedroht haben). Dies alles weist überdeutlich darauf hin, dass man zwei Handlungsalternativen immer in Betracht ziehen sollte.

·     Bei allen Engpässen bereits im Vorfeld aktiv auf die Darlehensgeber zugehen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Ein informierter Geschäftspartner wird verständiger auf Probleme eingehen können, als einer, der seinen Vertrag leichtfertig nicht erfüllt sieht.

·     Auch den Fall vorsehen, dass das Eigenheim wirtschaftlich nicht zu halten ist und aktiv den Verkauf betreiben – er wird in aller Regel bessere Ergebnisse hinterlassen, als die Zwangsverwertung.

Es empfiehlt sich, dass sich künftige Darlehensnehmer vorher auf diese Situation einrichten und sich nach Möglichkeit auch auf diese Handlungsweise vorbereiten.

Zu beachten ist, dass bei Verkauf der Immobilie für ein Darlehen, bei dem noch für eine längere Zeit die Zinsen festgeschrieben sind, Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig anfallen. Bei Zwangsversteigerungen ist dies nicht der Fall. Die meisten Darlehensgeber sind auf dem Verhandlungswege allerdings vernünftigen Ansätzen zugänglich.

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