Auswirkungen auf das Vermögen
Eine Immobilieninvestition hat sowohl Einfluss auf das laufende
Budget als auch auf das Vermögen des Investors. Die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind aufzubringen und im
Gegenzug erhält man dafür die Immobilie – zunächst
ein neutraler Vorgang. Bei Neubauten allerdings fällt meist der
„Neubaubonus“ an, der sich durch einen Zuschlag bemerkbar
macht, den ein Käufer einer „Gebrauchtimmobilie“
nicht mehr zu zahlen bereit ist - selbst wenn nur wenig Zeit zwischen
Herstellung und dem Kauf liegt. Dies kann an Gestaltungs- oder
Ausstattungsmerkmalen liegen, die dem Erbauer zwar wichtig sind, die
aber der Käufer eben nicht bezahlen will. Es kann aber auch in
nicht präzise verifizierbaren Ursachen begründet sein, die
eher den emotionalen Bereichen zuzuordnen sind wie der Begeisterung
eines Bauherrn. Ein Mann muss halt im Leben eben einen Baum pflanzen,
ein Haus bauen … .
Weitere Vermögenseinbußen bringt jeder Immobilienerwerb
durch den Umstand mit sich, dass hier bestimmte Formvorschriften
wirken (s.a. Rechtliche Rahmenbedingungen), die wiederum Nebenkosten
bedeuten. So ist die Einbeziehung eines Notars Pflicht und ohne
Amtsgericht gibt es keinen Eigentumsübergang. Außerdem
lässt sich der Staat bei (fast) jedem Kauf oder Verkauf die
Grunderwerbsteuer zukommen. Schließlich können noch
weitere Kosten wie Makler, Finanzierungsnebenkosten, Wertermittlung
u.s.w. zu Buche schlagen (s.a. Kosten). Im Ergebnis hat also der
Bauherr wie auch der Käufer einer Immobilie mit dem Kauf einen
Vermögensverlust erlitten. Das kann die Größenordnung
von 5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausmachen, es
kann aber auch über 20 Prozent gehen. Hinzu kommt die
Möglichkeit schlicht „zu teuer“ gekauft oder gebaut
zu haben, was von Laien nicht ohne weiteres zu überprüfen
ist.
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