Zehntes Gebot für Hauskäufer

Du sollst nur unterschreiben, was du auch verstehst

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In Deutschland besteht Vertragsfreiheit! Das schließt grundsätzlich die Freiheit ein, völlig unwirtschaftliche Verträge abzuschließen – sogar existenzvernichtende. Ein Vertrag ist das Abbild der Vereinbarung zwischen den Parteien und nicht "nur eine Formalität".

Dazu gehört, dass der Entwurf eines Kaufvertrages vor der Unterschrift oder dem Notartermin in Ruhe gelesen und geprüft werden kann – zur Unterschrift müssen alle wesentlichen Dinge bereits geklärt sein. Fragen zum Vertragsinhalt wird der Notar oder der Vertragspartner (auch im Vorfeld) gerne beantworten.

Auch Bauverträge sollte man in jeder möglichen Konsequenz verstehen – man haftet schließlich auch dafür. Bau- und Leistungsbeschreibungen sollten konkret aufgeführt sein und nicht etwa mit Gattungsbegriffen, die auslegungsfähig sind. Häufig werden keine konkreten Angaben zu Terminen gemacht. Da auch hier Zeit Geld ist, sollten sie Gegenstand einer Vereinbarung sein.

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