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In Deutschland besteht Vertragsfreiheit! Das
schließt grundsätzlich die Freiheit ein, völlig
unwirtschaftliche Verträge abzuschließen – sogar
existenzvernichtende. Ein Vertrag ist das Abbild der Vereinbarung
zwischen den Parteien und nicht "nur eine Formalität".
Dazu gehört, dass der Entwurf eines
Kaufvertrages vor der Unterschrift oder dem Notartermin in Ruhe
gelesen und geprüft werden kann – zur Unterschrift müssen
alle wesentlichen Dinge bereits geklärt sein. Fragen zum
Vertragsinhalt wird der Notar oder der Vertragspartner (auch im
Vorfeld) gerne beantworten.
Auch Bauverträge sollte man in jeder
möglichen Konsequenz verstehen – man haftet schließlich
auch dafür. Bau- und Leistungsbeschreibungen sollten konkret
aufgeführt sein und nicht etwa mit Gattungsbegriffen, die
auslegungsfähig sind. Häufig werden keine konkreten Angaben
zu Terminen gemacht. Da auch hier Zeit Geld ist, sollten sie
Gegenstand einer Vereinbarung sein.
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