Fünftes Gebot für Hauskäufer

Du sollst die laufenden Kosten des Wohnens realistisch ansetzen

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Bewirtschaftungskosten gehören neben Zins und Tilgung zu den laufenden Belastungen. Zwar werden die meisten auch auf Mieter umgelegt und Mieter eines Hauses kennen die Höhe schon in etwa, aber die üblichen Nebenkosten wie Müllabfuhr, Wasser, Energie, Versicherungen, Grundsteuern, Rundfunk etc. sollten in der konkret anfallenden Höhe erfasst werden. Daneben bleiben dem Eigentümer neben den Kosten der Verwaltung des Eigentums (macht der Eigenheimer ja meist selber) die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung. Die Bauteile eines Hauses haben nur eine begrenzte Lebensdauer. Nach den kurzlebigen Tapeten und Anstrichen kommen typischerweise neben den textilen Bodenbelägen auch Warmwasserbereiter, Fenster, Außentüren oder Flachdächer nach 1 bis 1,5 Jahrzehnten in die Jahre. Die übrigen Bauteile folgen dann nach und nach.

Beziehen Sie die Mobilitäts-Kosten als Kosten des Wohnens mit in die Entscheidungsfindung ein. Ein zweites Auto, das an einem anderen Wohnort verzichtbar wäre, kostet realistisch betrachtet leicht 200 bis 300 € monatlich. So wird manch preiswertes Objekt teuer.

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