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Das Grundstück ist auf mögliche Rechte
Dritter zu prüfen: Gesetzliche oder vertragliche Vorkaufsrechte,
Kaufoptionen o. ä.; Belastungen im Grundbuch (z. B. Wege-,
Nutzungs-, Überbauungs-, Durchleitungsrechte); Baulasten (z. B.
Grenzabstände, baurechtlich zusammengefasste Grundstücke);
wohnungsrechtliche Bindungen (z. B. Belegungsrechte, Preisbindung);
Beschränkungen durch Denkmalschutz (Denkmalbehörde),
Bauleitplanung (Änderung der Flächennutzungs- oder
Gebietsentwicklungspläne).
Beim Haus gehört eine Liste für
sämtliches Zubehör ebenso dazu, wie Stichproben der
Größenangaben. Korrekte Bauausführung muss nicht
vorliegen - wer einmal die Erfahrung gemacht hat, das z. B.
Stahltürzargen völlig schief eingebaut waren, der findet
auch einen Anschlagwinkel und eine Wasserwaage praktisch. Den
baurechtlichen Zustand sollten Sie ebenfalls prüfen
(Bauantrag/-genehmigung), damit Sie auch in Zukunft nutzen dürfen,
was Sie da kaufen.
Bei Eigentumswohnungen ist in der
Teilungserklärung (mit dem Aufteilungsplan) beschrieben, was von
wem genutzt werden darf und wer welche Kosten zu tragen hat – also
unbedingt lesen! Protokolle der Eigentümerversammlungen
enthalten nicht nur die Beschlüsse zu den laufenden Aufwendungen
und Instandsetzungen. Sie geben Hinweise, ob eine intakte
Eigentümergemeinschaft vorliegt, oder eine zerstrittene. Oder
ob einzelne Miteigentümer die Mehrheit alleine aufbringen oder
ob zahlungsunfähige Miteigentümer dabei sind. Sogar die
Teilungserklärung kann durch Beschluss der Eigentümerversammlung
geändert werden. Daneben sollten die Gemeinschaftsordnungen bzw.
Hausordnungen, etwaige Gebrauchsregelungen, Verwaltervertrag,
Wirschaftsplan, Instandhaltungsrücklage und Zahlungsrückstände
des Veräußerers oder anderer Wohnungseigentümer geprüft werden. Meistens wirkt es sich günstig aus, wenn
auch Selbstnutzer unter den Miteigentümern sind, da diese sich
mehr um das Eigentum kümmern als Kapitalanleger.
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