Qualifikation

Die Voraussetzung für sachkundigen Rat ist Sachverstand. Unsere Qualifikation schützt Ihr Vermögen.

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Ein Problem liegt heute darin, dass es sehr viele Titel für bestandene Prüfungen gibt und dass nicht jeder auch ein Qualitätssiegel bedeutet. Man muss schon genauer hinsehen, um die werthaltigen von den anderen zu trennen. Eine Qualifikation muss also nicht unbedingt eindrucksvoll klingen, sondern inhaltlich überprüfbar sein. Fragen Sie herum, wie es mit der Bezeichnung steht, die Ihnen präsentiert wird! Übrigens sind viele Titel oder Tätigkeitsbezeichnungen in keiner Weise geschützt und so darf jedermann sie benutzen!

Fachwirt/-in

Der „Fachwirt“ ist eine Qualifikation, die i. d. R. von Menschen abgeschlossen wird, die bereits eine Berufsausbildung haben – eine „Aufstiegsfortbildung“, wie es bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) heißt. Ein Bankkaufmann wird sich z. B. zum Bankfachwirt weiterbilden lassen, ein Immobilienkaufmann zum Immobilienfachwirt. Analoges gilt natürlich für das weibliche Geschlecht. Man könnte es auch die „Meisterfortbildung“ der Kaufleute nennen.

Bei unseren Honorarberatern finden Sie folgende Qualifikationen vor:

Fachwirt/-in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK): Das ist der Vorgänger vom geprüften Immobilienfachwirt/-in. Lehrgangsinhalt: Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen, Management, Kommunikation und Personalwirtschaft, Recht in der Immobilienwirtschaft, Marketing, Controlling, Rechtsbeziehungen im Rahmen des Objektmanagement, Projektentwicklung und -realisierung,Grundstücksverkehr, Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung: 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft mit anschließender zweijähriger Berufspraxis oder entsprechende Ausnahmeregelungen. Mehr über diese Fortbildung beim Weiterbildungsinformationssystem der Kammern (WIS).

Versicherungsfachwirt/-in (IHK):Berufliche Qualifikation: Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft, Versicherungsbetriebslehre, z. B. Organisation der Versicherungsunternehmen, Rechnungswesen, Versicherungsmarketing, Allgemeines Recht und Versicherungsrecht, Personalwirtschaft, Kapitalanlage und Controlling, Marketing und Vertrieb, Versicherungsprodukte (Wahlmöglichkeit aus diversen Sparten), Kommunikation und Management. Zulassungsvoraussetzung: Zur Prüfung zum Geprüften Versicherungsfachwirt wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgeschlossen Ausbildung zum Versicherungskaufmann und danach eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. Mehr bei WIS.

Finanzökonom (ebs): Die ebs-Finanzakademie gibt hierzu an: Das zweistufige Kontaktstudium Finanzökonomie vermittelt fundierte Kenntnisse über ein breites Spektrum von Vermögensanlagen und Versicherungsprodukten sowie deren steuerliche und rechtliche Implikationen. Es schult die Vernetzung einzelner Produkte, schafft die Kompetenz zur Analyse und Problemlösung sowie zur Förderung der Kommunikationsfähigkeiten. Der Finanzökonom (ebs) ist so in der Lage, umfassende Finanzpläne mit langer Zeitachse zu erstellen und sie für den Kunden umzusetzen. Die Nähere Angaben zu den Inhalten und Voraussetzungen finden Sie im Internetangebot der ebs-Finanzakademie.

Immobilienökonom (ebs): Die ebs-Immobilienakademie schreibt selbst: Die Immobilienökonomie befasst sich mit allen Phasen des Lebenszyklus' von Immobilien - von der Projektentwicklung über die Erstellung bis hin zur Nutzungsphase. Besondere Bedeutung kommt den funktionalen Management-Aspekten Immobilieninvestition und -finanzierung, Immobilienanalyse und -bewertung sowie dem Immobilienmarketing zu. Auch die strategischen Management-Aspekte wie Portfoliomanagement, Corporate sowie Public Real Estate Management gewinnen an Bedeutung. Daher liegt die Grundidee des Kontaktstudiums darin, einen klaren, strukturierten Überblick über sämtliche Teilbereiche der Immobilienökonomie zu geben und in einigen Bereichen Schwerpunkte zu setzen. Die Inhalte und Voraussetzungen können Sie dem Internetangebot der IREBS entnehmen.

Daneben wurden diverse Qualifikationsnachweise erfüllt, die hier nur ergänzend erwähnt werden sollen: Geprüfter Sachverständiger für Baufinanzierungen (BFP), Bauspar- und Finanzierungsfachmann, Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung.

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