Die Honorarberatung

Hintergründe zur Honorarberatung

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Der Begriff

Honorarberatung ist ein Begriff, der sich erst spät im Bereich der Finanzdienstleistungen herausgebildet hat. Finanzdienstleistungen nennt man alle möglichen Produkte, die im weiteren Sinne mit Finanzen zu tun haben. Das fängt bei Krediten oder Sparverträgen an, geht über Investmentfonds, Aktiensparverträge oder Geschlossene Fonds und hört bei Immobilien oder Versicherungen auch noch nicht auf.

In dieser Branche hat sich der Geschäftsgebrauch herausgebildet, dass die Dienste, die man als Kunde in Anspruch nimmt, als Vermittlungsdienste gestaltet sind. So wird die Versicherung vom Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler an den Mann oder die Frau gebracht. Auch wenn man direkt bei Versicherers kauft, sind die typischen Versicherungsläden Agenturen. Bei Produkten aus dem Segment Kredit oder Kapitalanlagen ist es ähnlich. Man erhält Provisionen für vermittelte Produkte.

Die von einem Abschluss unabhängige wirtschaftliche Beratung gegen Honorar hat man dann in Abgrenzung zu den üblichen Formen der „Beratung“ als Honorarberatung bezeichnet. Aus dem Begriff selbst erklärt sich also das eigentliche Fach nicht. Eine gern genommene Kritik lautet dann spöttisch, dass die Honorarberater „in Sachen Honorar“ beraten würden. Ja – natürlich. Und einen Gabelstapler vermuten diese Herren wohl in der Küche ...

Unterschiedliche Ausprägungen

Es gibt -mangels Vorgaben- völlig unterschiedliche Ansätze in der Durchführung. So ist die Frage, was für Dienste gegen Honorar geleistet werden, ebenso unterschiedlich, wie er Umgang mit der Frage, ob neben dem Honorar auch noch Provisionen in der selben Sache vereinnahmt werden. So gibt es auch die Fälle, dass Honorar zusätzlich zurProvision vereinnahmt wird. Dabei werden z. B. zunächst „Beratungen“ durchgeführt, für die ein Honorar gezahlt wird und das Produkt, das sich aus dem Beratungsergebnis ergibt, wird dann „besorgt“ (gegen Provision vermittelt).

Nach unserer Ansicht darf eine Beratungsergebnis aber nicht davon beeinflusst werden, welche Produkte (gegen wie viel Provision) vermittelt werden können. Da es aber an einer Legaldefinition mangelt, gilt: hier darf jeeehder machen, was er will ...

Die Bemessung des Honorares

Auch hier gilt: „Die Welt ist bunt!“ Pauschalhonorare finden sich ebenso wie „Gebührentabellen“ oder Stunden- bzw. Tagessätze (also nach Aufwand). Daneben gibt es Honorare nach der Höhe des „Umsatzes“ oder auch Bemessungen nach dem „Erfolg. Letztere gibt sich oft als besonders fair, kann aber problematisch sein. Wenn ein endgültiges Ergebnis erzielt wird, dass man als Kunde auch bewerten kann, dann ist es ja in Ordnung – wenn man zum Beispiel den Preis eines Produkts durch den Einsatz des Fachmanns senken kann.

Viele Finanzdienstleistungs-Produkte kann ein Laie aber gar nicht bewerten.Immer dann, wenn die Beitragsersparnis in der Zukunft liegt oder die Produktqualität nicht direkt ablesbar ist, braucht man eigentlich wieder einen Sachverständigen für die Bewertung. Wenn man also den „Erfolg“ nicht wirklich beurteilen kann, sollte man eher vorsichtig sein.

Unsere Beratungsleistung wird grundsätzlich nach Aufwand vergütet - schwierige Fälle brauchen mehr Zeit, einfache gehen schneller.

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