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Der Begriff
Honorarberatung ist ein Begriff,
der sich erst spät im Bereich der Finanzdienstleistungen
herausgebildet hat. Finanzdienstleistungen nennt man alle möglichen
Produkte, die im weiteren Sinne mit Finanzen zu tun haben. Das fängt
bei Krediten oder Sparverträgen an, geht über
Investmentfonds, Aktiensparverträge oder Geschlossene Fonds und
hört bei Immobilien oder Versicherungen auch noch nicht auf.
In dieser Branche hat sich der
Geschäftsgebrauch herausgebildet, dass die Dienste, die man als
Kunde in Anspruch nimmt, als Vermittlungsdienste gestaltet sind. So
wird die Versicherung vom Versicherungsvertreter oder
Versicherungsmakler an den Mann oder die Frau gebracht. Auch wenn man
direkt bei Versicherers kauft, sind die typischen Versicherungsläden
Agenturen. Bei Produkten aus dem Segment Kredit oder Kapitalanlagen
ist es ähnlich. Man erhält Provisionen für vermittelte
Produkte.
Die von einem Abschluss unabhängige
wirtschaftliche Beratung gegen Honorar hat man dann in Abgrenzung zu
den üblichen Formen der „Beratung“ als
Honorarberatung bezeichnet. Aus dem Begriff selbst erklärt sich
also das eigentliche Fach nicht. Eine gern genommene Kritik lautet
dann spöttisch, dass die Honorarberater „in Sachen
Honorar“ beraten würden. Ja – natürlich. Und
einen Gabelstapler vermuten diese Herren wohl in der Küche ...
Unterschiedliche Ausprägungen
Es gibt -mangels Vorgaben- völlig
unterschiedliche Ansätze in der Durchführung. So ist die
Frage, was für Dienste gegen Honorar geleistet werden, ebenso
unterschiedlich, wie er Umgang mit der Frage, ob neben dem Honorar
auch noch Provisionen in der selben Sache vereinnahmt werden. So gibt
es auch die Fälle, dass Honorar zusätzlich zurProvision vereinnahmt wird. Dabei werden z. B. zunächst
„Beratungen“ durchgeführt, für die ein Honorar
gezahlt wird und das Produkt, das sich aus dem Beratungsergebnis
ergibt, wird dann „besorgt“ (gegen Provision vermittelt).
Nach unserer Ansicht darf eine
Beratungsergebnis aber nicht davon beeinflusst werden, welche
Produkte (gegen wie viel Provision) vermittelt werden können. Da
es aber an einer Legaldefinition mangelt, gilt: hier darf jeeehder
machen, was er will ...
Die Bemessung des Honorares
Auch hier gilt: „Die Welt
ist bunt!“ Pauschalhonorare finden sich ebenso wie
„Gebührentabellen“ oder Stunden- bzw. Tagessätze
(also nach Aufwand). Daneben gibt es Honorare nach der Höhe des
„Umsatzes“ oder auch Bemessungen nach dem „Erfolg.
Letztere gibt sich oft als besonders fair, kann aber problematisch
sein. Wenn ein endgültiges Ergebnis erzielt wird, dass man als
Kunde auch bewerten kann, dann ist es ja in Ordnung – wenn man
zum Beispiel den Preis eines Produkts durch den Einsatz des Fachmanns
senken kann.
Viele
Finanzdienstleistungs-Produkte kann ein Laie aber gar nicht bewerten.Immer dann, wenn die Beitragsersparnis in der Zukunft liegt oder die
Produktqualität nicht direkt ablesbar ist, braucht
man eigentlich wieder einen Sachverständigen für die
Bewertung. Wenn man also den „Erfolg“ nicht wirklich
beurteilen kann, sollte man eher vorsichtig sein.
Unsere Beratungsleistung wird grundsätzlich nach Aufwand vergütet - schwierige Fälle brauchen mehr Zeit, einfache gehen schneller.
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