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(Thesenpapier von Peter Edinger - FINANZPLANER DEUTSCHLAND)
Vermittler und Berater von Wertpapieren und
Kapitalanlagen sind nicht unter Kapitalmarkt-Aufsicht zu stellen
sondern nur zu registrieren. Dies umfasst die Vermittlung aller
WertpapiereDie Aufsicht auf Vermittler und Berater
auszudehnen ist unangemessenDie Aufsicht im Bereich der Banken und
Kapitalanlagefirmen ist historisch bedingt kein Instrument für
kleine und mittlere Unternehmen, sondern für Gesellschaften, die
eine gewisse Masse mit sich bringen. Eigenkapital- und
Sicherungsvorschriften sind ebenso wie Berichtspflichten und laufende
Kontrollen auf Betriebsgrößen gemünzt, die dem Umgang
mit den Vermögenswerten anderer Leute auch entsprach. Durch die schrittweise Einbeziehung der
Vermittlung oder Beratung wurden in diesem Bereich die
aufsichtszentrierte Vorgehensweise über Personen gestülpt,
für die sie nicht geeignet sind. Denn zum einen sind die
Produkte, die vermittelt werden oder über die beraten wird,
bereits durch die Aufsicht über die Produktanbieter überwacht.
Zum anderen ist der laufende bürokratische Aufwand gerade für
kleine Unternehmen nicht tragbar. Die Sicherungsaspekte sind auch
nicht vergleichbar, wenn -wie typisch für Vermittler/Berater-
über Kundenvemögen nicht eigenständig verfügt
werden kann. Für Vermittler/Berater beaufsichtigter
Produkte genügt die RegistrierungBereits in den EU-Richtlinien zu
Wertpapierdienstleistungen (ISD) und zur Kapitaladäquanz (CAD)
vor fast zwei Jahrzehnten zeichnete sich ein vernünftiger Weg
ab, mit dem Instrument der Aufsicht bei den verschiedenen
Personengruppen umzugehen. So hat die EU den Nationalstaaten die
Möglichkeit eingeräumt, für die kleineren Unternehmen
ohne Zugriff auf Kundengelder eine von der Aufsicht unabhängige
Institution mit der nötigen Einhaltung persönlicher
Voraussetzungen zu beauftragen. Bei uns könnten also z. B. die
IHK'n die persönlichen Voraussetzungen aller Vermittler bzw.
Berater im gesamten Finanzdienstleistungsbereich prüfen und sie
registrieren. Alle beaufsichtigten Anlageinstrumente sind den
qualifizierten und zuverlässigen Vermittlern/Beratern zu
erlaubenHeute darf man in Deutschland wohl Investmentfonds
mit höchsten Schwankungsbreiten vermitteln aber wenn man
jemandem rät, einen sicheren Teil in Bundesanleihen zu
investieren, braucht man eine Erlaubnis als
Finanzdienstleistungsinstitut. Dies ist weder für die
Verbraucher, noch für Vermittler sinnvoll - vom Staat als
Anlageanbieter ganz zu schweigen. Vermittlern und Beratern muss
erlaubt sein, alle verfügbaren Instrumente des Marktes zu
verwenden. Da das Handling der Produkte bereits anderweitig geregelt
ist, bleibt hier die Kontrolle der Qualifikation und der übrigen
persönlichen Voraussetzungen analog der
EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie. Was übrigens hinsichtlich
der Qualifikation besser wäre, als die gegenwärtige
Regelung.
(Thesenpapier von Peter Edinger - FINANZPLANER DEUTSCHLAND)
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