Keine Aufsicht für Wertpapiervermittler und Anlageberater

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(Thesenpapier von Peter Edinger - FINANZPLANER DEUTSCHLAND)

Vermittler und Berater von Wertpapieren und Kapitalanlagen sind nicht unter Kapitalmarkt-Aufsicht zu stellen sondern nur zu registrieren. Dies umfasst die Vermittlung aller Wertpapiere

Die Aufsicht auf Vermittler und Berater auszudehnen ist unangemessen

Die Aufsicht im Bereich der Banken und Kapitalanlagefirmen ist historisch bedingt kein Instrument für kleine und mittlere Unternehmen, sondern für Gesellschaften, die eine gewisse Masse mit sich bringen. Eigenkapital- und Sicherungsvorschriften sind ebenso wie Berichtspflichten und laufende Kontrollen auf Betriebsgrößen gemünzt, die dem Umgang mit den Vermögenswerten anderer Leute auch entsprach.

Durch die schrittweise Einbeziehung der Vermittlung oder Beratung wurden in diesem Bereich die aufsichtszentrierte Vorgehensweise über Personen gestülpt, für die sie nicht geeignet sind. Denn zum einen sind die Produkte, die vermittelt werden oder über die beraten wird, bereits durch die Aufsicht über die Produktanbieter überwacht. Zum anderen ist der laufende bürokratische Aufwand gerade für kleine Unternehmen nicht tragbar. Die Sicherungsaspekte sind auch nicht vergleichbar, wenn -wie typisch für Vermittler/Berater- über Kundenvemögen nicht eigenständig verfügt werden kann.

Für Vermittler/Berater beaufsichtigter Produkte genügt die Registrierung

Bereits in den EU-Richtlinien zu Wertpapierdienstleistungen (ISD) und zur Kapitaladäquanz (CAD) vor fast zwei Jahrzehnten zeichnete sich ein vernünftiger Weg ab, mit dem Instrument der Aufsicht bei den verschiedenen Personengruppen umzugehen. So hat die EU den Nationalstaaten die Möglichkeit eingeräumt, für die kleineren Unternehmen ohne Zugriff auf Kundengelder eine von der Aufsicht unabhängige Institution mit der nötigen Einhaltung persönlicher Voraussetzungen zu beauftragen. Bei uns könnten also z. B. die IHK'n die persönlichen Voraussetzungen aller Vermittler bzw. Berater im gesamten Finanzdienstleistungsbereich prüfen und sie registrieren.

Alle beaufsichtigten Anlageinstrumente sind den qualifizierten und zuverlässigen Vermittlern/Beratern zu erlauben

Heute darf man in Deutschland wohl Investmentfonds mit höchsten Schwankungsbreiten vermitteln aber wenn man jemandem rät, einen sicheren Teil in Bundesanleihen zu investieren, braucht man eine Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut. Dies ist weder für die Verbraucher, noch für Vermittler sinnvoll - vom Staat als Anlageanbieter ganz zu schweigen. Vermittlern und Beratern muss erlaubt sein, alle verfügbaren Instrumente des Marktes zu verwenden. Da das Handling der Produkte bereits anderweitig geregelt ist, bleibt hier die Kontrolle der Qualifikation und der übrigen persönlichen Voraussetzungen analog der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie. Was übrigens hinsichtlich der Qualifikation besser wäre, als die gegenwärtige Regelung.

(Thesenpapier von Peter Edinger - FINANZPLANER DEUTSCHLAND)

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