Aufsicht kontra Qualifikation

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(Thesenpapier von Peter Edinger - FINANZPLANER DEUTSCHLAND)

Die Rahmenbedingungen für Produktanbieter können wirksam durch Aufsicht gestaltet werden.

Aufsicht ist nur für Produktanbieter ein vernünftiges Kontrollinstrument

Aufsicht ist ein geeignetes Kontrollinstrument für Produkthersteller. Die direkte Zulassung von einzelnen Produkten ist z. B. im Versicherungsbereich zu Gunsten der Normierung der Rahmenbedingungen fallen gelassen worden. Diese Richtungsänderung fördert die Flexibilität des Marktes und ist sicher angemessen. Die innerhalb dieser Rahmenbedingungen „hergestellten Produkte“ sind im Prinzip vertragliche Vereinbarungen, die durch Schriftstücke beschrieben werden. Dafür kann man durchaus Vorgaben setzen, die durch Aufsicht sinnvoll nachgehalten werden.

Persönliche Beratungsleistungen können nicht wirksam normiert werden. Hier muss ausschließlich die Qualität durch angemessene Qualifikation sichergestellt werden.

Beratungsgespräche sind nicht durch Aufsichtsmechanismen zu normieren oder zu kontrollieren

Ein persönliches Gespräch besteht schon nicht aus einer kontrollierbaren Abfolge von Worten und es hat darüber hinaus noch weitere wesentliche Bestandteile der Kommunikation (s. a. Beratungsprotokoll kontra EU-Dokumentation). Es beginnt bereits mit der Präsentation der Person durch PKW, Kleidung etc. und es setzt sich dann fort über Mimik, Körpersprache, Stimme und mehr. Bereits am Telefon kann man einen Menschen „lächeln hören“. Auch eine noch so ausgeklügelte Normierung ist nicht in der Lage, diese Kommunikation zu kontrollieren. Ob dieser Versuch, in Gespräche zu lauschen, wünschenswert ist, wäre eine Frage, deren Diskussion sich an anderer Stelle Raum suchen muss. Wenn eine berufliche Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, Gespräche zu führen, ist für diesen Beruf die Aufsicht keine geeignete Qualitätssicherung.

Für vermittelnde und/oder beratende Berufe ist Qualifikation das einzig sinnvolle Instrument zur Schadenbegrenzung

Keine Frage ist, dass es alle Jahr wieder zu erheblichen Schäden auf Kundenseite im Bereich der Finanzdienstleistungen insgesamt kommt und „Ja“ – um Schneeballsysteme aufzubauen, um betrügerische Anlagen aufzulegen, braucht's auch kriminelle Energie. Allerdings werden diese Produkte meistens nicht vom Initiator persönlich an den Mann oder die Frau gebracht, sondern dieser bedient sich der Vermittler. Die Tatsache, dass man denen in Unterlagen und Schulungen soviel Unsinn als bare Münze verkaufen kann, ist der schlechten Ausbildung geschuldet. Deshalb werden die vielen Schäden m. E. in der Hauptsache nicht durch „kriminelle Elemente“ verursacht, sondern durch das Heer der ahnungslosen Hasardeure!

Gegen Kriminelle ist das Strafrecht einzusetzen

Gegen Kriminelle gibt es bereits das Strafrecht, für die Ahnungslosen ist eine umfassende Qualifikation die einzige wirksame Medizin. Hier muss nachgebessert werden. Die heute geforderte Mindestqualifikation im Versicherungsbereich ist z. B. für einen Gewerbe-Makler keine ausreichende Vorbereitung und bei anderen Finanzdienstleistungen fehlt es gleich vollständig daran.

(Thesenpapier von Peter Edinger - FINANZPLANER DEUTSCHLAND)

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