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(Thesenpapier von Peter Edinger - FINANZPLANER DEUTSCHLAND)
Verkäufer bzw. Vermittler sind wesentlicher
Bestandteil des Handels und nicht pauschal zu diffamieren. Dies gilt
für Finanzdienstleistungs-Vermittler ebenso wie für die
anderer Branchen.
(Handels-)Vertreter und Makler sind im HGB
geregelt und damit richtigerweise dem Handel zugeordnet
Das gesetzliche Leitbild für Vermittler wird
im HGB gezeichnet. Also im Handelsgesetzbuch – wir bewegen
uns im Handel! Ich finde diese Feststellung wesentlich, um viel Nebel
der allgemeinen Diskussion aufzulösen. Nebenbei gesagt, finde
ich sie auch folgerichtig und daher ziehe ich die Abgrenzung zwischen
Handel und Beratung.
Wer Handel will, darf Verkäufer bzw.
Vermittler nicht pauschal diskreditieren
Verkäufer und damit auch Vermittler sind ein
wesentlicher Bestandteil des Handels, der ohne diese wohl kaum
vorstellbar ist. Dass sie immer (zumindest mittelbar) vom Umsatz
leben, ist selbstverständlich systemimmanent. Dieses Verhalten
bei der Gruppe der Finanzdienstleistungs-Vermittler zu
diskreditieren, ist völlig unangebracht.
Der Handel besorgt den Großteil der
Finanzdienstleistungen. Schaltet man die typischen umsatzfördernden
Handelsfunktionen aus, wird man erhebliche Umsatzrückgänge
in Kauf nehmen müssen. Viel mehr Risiken als heute würden
überhaupt nicht gedeckt, viel mehr Vorsorge bliebe ungetroffen.
Der Handel wirbt und gibt Gelegenheit zur
unverbindlichen Information
Handel heißt, ansprechend dekorierte
Schaufenster, vielversprechende Angebote, positiv hervorgehobene
Eigenschaften der Produkte etc.. Handel heißt für den
Kunden, er kann sich völlig unverbindlich die Auslagen ansehen,
sich über Güter und Dienste informieren. Für den
Händler bedeutet das, dass die Kunden auch einfach „in den
Laden kommen“ - ohne Angst, schon für Information zur Kasse
gebeten zu werden. Das wichtige ist, den Kunden anzulocken und näher
für das Angebot zu interessieren. Je mehr Kontakte, desto mehr
Abschlussmöglichkeiten!
Handel bietet viele Kaufgelegenheiten und deckt
den Bedarf breiter Schichten
„Probieren weckt die Lust zum Kauf“, wusste
schon vor bald zweieinhalb Jahrtausenden der griechische Dichter
Euripides. Ob es sich dabei um ein Häppchen Brot oder Wurst
handelt, das feilgeboten wird, ob der Duft von frisch geröstetem
Kaffee die Lebensgeister kitzelt oder ob die duftende Mahlzeit den
Speichelfluss beschleunigt – es animiert zu Weiterem. „Wie
teuer“, „was genau“ oder ähnliche Informationsbedürfnisse
können geklärt werden und in vielen Fällen zu
befriedigenden Lösungen führen. Ob die Lösung nun den
Bauch füllt oder die künftige Existenz sichert, ist für
diese Mechanismen nicht entscheidend. Die Gelegenheit zum
„Schnuppern“ macht Abschlüsse möglich, die ohne dies
nicht zustande gekommen wären.
Verbindlich wird es im Handel erst, wenn der
Kunde das Produkt kennt und akzeptiert
Erst zu einem Zeitpunkt, in dem der Kunde die
Angebote in Augenschein genommen hat und er sich mit den
Eigenschaften „vertraut gemacht“ hat, wenn das Produkt in der
Vorstellung des Kunden „anprobiert“ wurde und wohl alles
akzeptabel ist – erst dann gibt der Kunde sein „Ja-Wort“.
Einschränkungen der Handelsmechanismen
führen zu erheblichen Umsatzrückgängen
Der Handel mit Finanzdienstleistungen hat
volkswirtschaftlich sicher viele positive Effekte, indem er den
Bedarf in der Breite deckt und so zum allgemeinen Wohlstand beiträgt.
Gerade auch im Bereich der Versicherungswirtschaft muss man wohl von
einem sehr großen Anteil davon ausgehen, dass nicht der Kunde
das Geschäft aktiv besorgt, sondern das der Handel es einwirbt,
indem der Kunde aktiv angesprochen und Bedarf auch geweckt wird. Der
Handel sorgt hier im besonderen dafür, dass ein hoher Anteil
unserer Bevölkerung sich überhaupt versichert! Man muss
sich fragen, wie wünschenswert das gesamtwirtschaftlich ist und
ob man dies einschränken will.
Die notwendige Information des Kunden über
die Produkte, ihre Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten wird
natürlich zwangsläufig häufiger gewährt, als
Kunden tatsächlich kaufen und so schleicht sich bei manchen der
Unmut über „kostenlos erteilte Beratungs-Dienstleistungen“
ein. Wenn ich aber für jede persönliche Produktinformation
eine Vergütung verlange, verliert mein „Laden“ seine
Unverbindlichkeit für den potentiellen Kunden und damit erhöht
sich die „Eintrittsschwelle“ enorm. Im Handel gilt: Gelegenheit
macht Kunden.
Beratung ist eine Dienstleistung, die völlig
unabhängig vom Beratungsergebnis entlohnt wird.
Beratung ist eine eigenständige
Dienstleistung, die unabhängig von anderen (Produkt-)Verträgen
existiert
Die Beratung tritt als selbstständige
Dienstleistung auf, was Konsequenzen mit sich bringt. Hier wird nicht
die eigentliche Lösung (das Produkt) gekauft, sondern die
Planung einer Lösung. Das schließt auch ein, dass gar
keine Lösung „gekauft“ wird - exemplarisch: Während
ein Immobilien- oder Finanzierungsmakler fragt, wo und wie finanziert
wird, kann ein Berater fragen, ob ein Kauf überhaupt ratsam ist.
Eine Beratung muss also völlig
Ergebnis-offen durchgeführt werden können und dies ist nur
der Fall, wenn die Entlohnung völlig Ergebnis-offen erfolgt.
Die frühzeitige finanzielle Verbindlichkeit
setzt der breiten Akzeptanz der „Honorarberatung“ Grenzen
Bei Beratungen entsteht bereits zu Beginn eine
finanzielle Verbindlichkeit
Der Kunde kauft einen Rat, ohne das Ergebnis des
Rates zu kennen. Ein Rat kanneine Produktbeschaffung nach sich ziehen – muss es aber
nicht. Unabhängig davon
ist die Beratungs-Tätigkeit zu bezahlen. Hier tritt die
Verbindlichkeit zu einem viel früheren Zeitpunkt ein, als dies
im Handel der Fall ist; denn das „Ja-Wort“ des Kunden fällt
bereits zu einem Zeitpunkt, in dem mögliche Lösungen noch
nicht konkret in Sicht sind.
Beratung ist aus den genannten Gründen nur
für einen kleinen Ausschnitt der Verbraucher erste Wahl
Zumindestens heute (und vermutlich auch in der
näheren Zukunft) sind Verbraucher in der ganz großen
Mehrheit nur bereit, sich ohne drohende Konsequenzen zu informieren –
also ohne ein „Beratungsentgelt“ zahlen zu müssen. Nehmen
wir nicht diese Möglichkeiten der Information in Kaufhäusern
auch gern in Anspruch? Es wird also nur noch ein kleinerer Teil der
Verbraucher als potentieller Kunde des Honorarberaters in Frage
kommen (s. a. Provision kontra Honorar).
(Thesenpapier von Peter Edinger - FINANZPLANER DEUTSCHLAND)
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