Amtsblatt
In den Amtsblättern werden amtliche Mitteilungen
veröffentlicht (Registersachen, Güterrechtsregelungen,
Konkurse, Zwangsversteigerungen und anderes). Die Terminbestimmung
muss durch das Gericht hier bekannt gemacht werden und zwar
mindestens sechs Wochen vor dem Termin (Ausnahmen: bei geringwertigen
Grundstücken und nach einstweiliger Einstellung).
Aushang beim Amtsgericht
Das zuständige Amtsgericht soll die Terminbestimmung auch an
der Gerichtstafel aushängen, die von jedermann eingesehen werden
kann.
Eine bestimmte Frist gilt hier nicht.
Tageszeitung
In der Zeitung kann das Gericht weitere Veröffentlichungen
vornehmen. Hierbei ist aber auch auf den Schuldner Rücksicht zu
nehmen (hinsichtlich Ruf und Kosten).
Internet
Zunehmend findet man die Termine auch im Internet veröffentlicht.
Im Einzelfall sind sogar die Verkehrswertgutachten veröffentlicht.
Außerdem
können die Beteiligten daneben noch in weiteren
Veröffentlichungen auf Versteigerungen hinweisen.
Kommerzielle Zwangsversteigerungskalender
Diese Marktübersichten enthalten neben Termin- und
Objektangaben manchmal auch allgemeine Information zum Thema
Immobilien.
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