Gründe
Zwangsvollstreckung:
bei dieser "echten" Zwangsversteigerung beantragt ein
Gläubiger die Versteigerung der Immobilie, um aus dem Erlös
seine Forderung zu befriedigen.
Sonderformen:
Konkursverwalterversteigerung (§§ 172-174
ZVG)
Zwangsversteigerung auf Erbenantrag (§§ 175-197
ZVG)
Teilungsversteigerung (§§ 180-185 ZVG)
Bei diesen Sonderformen der Zwangsversteigerung gelten
verschiedene Besonderheiten beim Zwangsversteigerungsverfahren (z. B.
bei Beschlagnahme, Sicherheitsleistung, geringstes Gebot und
weitere).
Objekte
die versteigert werden, sind
bebaute und unbebaute Grundstücke
Wohnungseigentum
Erbbaurechte,
Reichsheimstätten etc.
Schiffe, Schiffsbauwerke und
Luftfahrzeuge
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