|
Das Forward-Darlehen (Vorrats-Darlehen) gibt dem Kunden die
Möglichkeit bei steigenden Zinsen schon heute eine Zinskondition
für seine Anschlussfinanzierung festzulegen.
Bei einigen Anbieter kann dieser Termin 48 Monate in
der Zukunft liegen.
Natürlich wird bei Abschluss solch eines Darlehens nicht der
heute gültige Zins vereinbart, vielmehr lassen sich die
Darlehensgeber eine Aufschlag bezahlen, der je nach Aufschubszeit pro
Monat zwischen 0,01 und 0,03 Prozent beträgt. In den letzten Monaten mehren sich die preiswerten Angebote bis hin zum Verzicht auf Zuschläge..
Das Forward-Darlehen ist also eine Spekulation in steigende
Zinsen. Nach historischem Tief der Hypothekendarlehen in 2004 und
2005 wird von den Marktbeobachtern aber ein Wiederanstieg
prognostiziert (seit November 2005 bis November 2006 waren es ca. 0,5
Prozent).
Auf jeden Fall schafft das Forward-Darlehen Sicherheit bezüglich
der Belastung in den nächsten Jahren der Zinsfestschreibung.
Dieses ist besonders wichtig wenn das Haushaltsbudget keine
Mehrbelastung mehr zulässt.
Der Darlehensvertrag ist verbindlich. Bei einer
Nichtabnahme des Darlehens wird von den Banken eine
Nichtabnahmeentschädigung (ähnlich einer
Vorfälligkeitsentschädigung) berechnet, die nicht
unerheblich ist.
Wenn Ihr Darlehensvertrag in den nächsten 48 Monaten
verlängert werden muss, sollten Sie jetzt handeln.
Es empfiehlt sich die Konditionen der einzelnen Anbieter genau zu
vergleichen. Die Kosten für die Umschreibung der
Darlehenssicherung können unterschiedlich ausfallen. Sie liegen
bei ca. 0,5 bis 1,5 % der Darlehenssumme. Es gibt Anbieter, die Sie
bei den Notar- und Gerichtskosten durch
Kostenerstattungen unterstützen.
Wenn ihr Darlehensvertrag in den nächsten 12 Monate
verlängert werden muss.
Einige Anbieter verzichten bis zu 12 Monate auf
Bereitstellungszinsen. Hier kann heute schon, ohne zusätzliche
Kosten eine neue Darlehensvereinbarung gemacht werden.
|